Der EXIST-Forschungstransfer unterstützt herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind. Der EXIST-Forschungstransfer besteht aus zwei Förderphasen. Während der ersten Förderperiode soll die wirtschaftliche und technische Nutzbarkeit der wissenschaftlichen Arbeit nachgewiesen und weiterentwickelt, sowie die Gründung des Unternehmens vorbereitet werden. In einer zweiten Phase stehen die Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie die Sicherung einer externen Anschlussfinanzierung des Unternehmens im Fokus.
Voraussetzung für die Förderung ist der Transfer des wissenschaftlichen Know-hows in die Firma. Dafür ist es in der Regel nötig, dass der Wissenschaftler für die Förderperiode seine vollständige Arbeitskraft dem Projekt zur Verfügung stellt. Das Team muss neben der wissenschaftlichen auch eine betriebswirtschaftliche Kompetenz aufweisen können. Diese sollte in das Team integriert sein.
Zu Beginn der Antragsvorbereitung müssen mögliche patentrechtliche Frage mit den Technologietransfer-Einheiten des Arbeitgebers besprochen und geklärt werden.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe wird eine Beschreibung des Projektes verfasst und von Experten bewertet. Dieser schriftliche Antrag umfasst die wesentlichen Aspekte der Beschreibung des Produktes, des Marktes und des Teams. Falls dieser Antrag positiv bewertet wird erhält der Projektleiter eine Einladung um sein Projekt vor einer Jury zu präsentieren. Danach fällt die endgültige Entscheidung über die Bewilligung.
Insgesamt können in einem EXIST-Forschungstransfer drei wissenschaftliche Stellen und eine Person mit betriebswissenschaftlicher Kompetenz beantragt werden. Diese erhalten eine Entlohnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter nach TV-L. Zusätzlich können Sachmittel in Höhe von 250.000€ beantragt werden. Die Laufzeit der ersten Phase des Forschungstransfers ist auf 24 Monate begrenzt. In begründeten Einzelfällen kann eine Verlängerung beantragt werden.
Nach Ablauf der 24 Monate kann eine zweite Stufe des Forschungstransfers beantragt werden, der eine Markteinführung des Produkts vorsieht. Für diese Stufe stehen weitere 18 Monate Förderung und bis zu 150.000€ zur Verfügung. In der zweiten Stufe muss das geförderte Unternehmen 25% Eigenanteil, also bis zu 50.000€, in die Unternehmung einbringen. Die Verlängerung setzt eine positive Evaluation der ersten Förderphase durch den Projektträger voraus.
Bewerbungsschluss für den EXIST-Forschungstransfer ist jeweils am 31.01. und 31.07. jeden Jahres. Die Förderung beginnt dann voraussichtlich ein halbes Jahr später. Weitere Informationen über dieses Förderinstrument des Bundesministeriums für Wirtschaft finden Sie auf den Seiten von EXIST.